Wer sind unsere Gäste
Wir heißen Inhaber eines Dresden-Passes, Empfänger von ALG II (Hartz IV), finanziell schwachen Bürgern in unseren Einrichtungen willkommen.
Wer kann einen Dresden-Pass erhalten?
Sie wohnen in Dresden, sind volljährig und haben ein geringes Einkommen (z.B. Empfänger von ALG II) – dann sollten Sie den Dresden-Pass der Landeshauptstadt beantragen. Sie können auch Dresden-Pässe für weitere im Haushalt lebende Angehörige beantragen.
Welche weiteren Vergünstigungen bietet der Dresden-Pass?
Günstigere Monatskarten der DVB, verbilligtes Essen in Kita/ Schule und verbilligte Eintrittskarten in vielen öffentlichen Einrichtungen in Dresden.